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Fahrpreise Saison 2012 (inkl. 10 % MwSt.) ab 1.1.2012 | Zum Bahnhof | | Hallstatt Markt - Bahnstation
| EUR 2,40 | | |
| Rundfahrt Süd: Hallstatt Markt - Hallstatt Lahn - Obertraun - Hallstatt Markt
| | Rundfahrt
| EUR 8,50 | | Hallstatt - Obertraun
| EUR 5,50 |
| | Rundfahrt Nord: Hallstatt Lahn - Hallstatt Markt - Obersee - Untersee - Steeg u. z.
| | Rundfahrt
| EUR 10,- | | Hallstatt - Obersee
| EUR 5,50
| | Hallstatt Markt - Untersee
| EUR 6,50
| | Hallstatt Markt - Steeg
| EUR 6,50
| | | | Jetzt ist Schiffzeit - Tagesticket
| "Jetzt ist Schiffzeit" Tagesticket: Fahren Sie so lange und so oft, an einem Tag mit uns am See mit allen Linien!
| EUR 17,00
| | Fahrräder | EUR 3,-
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Hunde erhalten eine ermäßigte Kinderfahrkarte (Beißkorbmitnahme empfohlen)
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Kinder bis zum 4. Lebensjahr Falls sie keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen, jedoch nur ein Kind pro Person, werden kostenlos befördert.
Kinder bis zum 14. Lebensjahr Erhalten eine Ermäßigung. Die Ermäßigung werden nur gegeben, wenn die Kinder in Begleitung der Eltern fahren (Familienermäßigung)
Schulgruppen von Pflichtschulen ab 15 Teilnehmern werden Ermäßigungen gewährt.
Gruppenpreise ab 20 zahlenden Personen auf Anfrage.
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Die Fahrscheine gelten nur am Lösungstag und sind während der gesamten Fahrt aufzubewahren und nach Beendigung der Fahrt persönlich abzugeben. Für das pünktliche Einhalten des Fahrplanes oder für die Folgen des Nichtanlegens an einer Station oder eines etwaigen Fahrausfalles wird nicht gehaftet.
Für große Gebäckstücke wie Fahrräder, Kinderwagen sowie Hunde gilt ein ermäßigter Fahrpreis. Bei Mitnahme von Hunden sollte ein Beißkorb mitgeführt werden.
Bei Ausfall von Schiffen steht den Reisenden kein Anspruch auf Entschädigung zu.
Änderungen des Fahrpreises jederzeit vorbehalten. Eventuelle Änderungen werden durch Aushang bzw. Änderungen dieser Web-Page bekanntgegeben.
Eine Gewähr daüfur, dass die im Fahrpreis verzeichneten Schiffe verkehren und eine Gewähr für die Weiterbeförderung bei Anschlussversäumnis oder Ausfall von Kursen wird nichtgeleistet.
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Beförderungsbedingungen
Hallstättersee-Schifffahrt Hemetsberger KG
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Geltungsbereich: Die Beförderungsbedinungen gelten für den Linienverkehr als auch für den Gelegenheitsverkehr.
Gesetzliche Vorschriften: Fahrgäste dürfen zum Aus- und Einsteigen nur die bestimmten Landebrücken, Stege, Zugänge und Treppen benutzen. Die Fahrgäste dürfen erst das Schiff betreten oder verlassen, wenn der Schiffsführer oder sein Beauftragter dazu Erlaubnis dazu gibt. Sie müssen die Anweisungen befolgen. Fahrgäste und sonstige Personen an Bord haben die Anweisungen des Schiffsführers zu befolgen, die dieser im Interesse der Sicherheit der Schifffahrt und der Ordnung an Bord und an den Landungsplätzen erteilt. Personen von denen eine Gefahr des Schifffahrtsbetriebes oder eine erhebliche Belästigung der übrigen Gäste zu befürchten ist, sind von der Beförderung auszuschließen.
Verhalten der Fahrgäste an Bord: Den Fahrgästen ist strengstens untersagt: 1. Ausgangstüren und Absperrgitter eigenmächtig zu öffnen. 2. Das Schiff zu verunreinigen, besonders durch Zigaretten und brennender Asche. 3. Sachen und Gegenstände in den See zu werfen. 4. Auf Bänken zu stehen, auf der Schiffsreling zu sitzen. 5. Die Scheuerleiste zu betreten, sowie auf das Dach des Schiffes zu steigen. 6. Auf den Schiffen zu lärmen, zu musizieren ohne Zustimmung des Schiffsführers. 7. Mitgebrachte Speisen und Getränke zu essen.
Der Reiseleiter bzw. die Aufsichtsperson einer Schüler- oder Kindergruppe ist für seine Fahrtteilnehmer verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass seine Gruppe die Bestimmungen der Beförderungsbedingungen einhält.
Das Schifffahrtsunternehmen ist berechtigt, von Personen, die das Schiff oder Ausrüstungsgegenstände verunreinigen oder schuldhaft beschädigen, die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten zu verlangen.
Beförderung von Gepäck und Tieren: Gegenstände, die der Fahrgast ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung der anderen Fahrgäste unter einen Sitzplatz oder auf den Schoß halten kann, gelten als Handgepäck. Handgepäck wird gratis unter der Verantwortung des Fahrgastes befördert. Darüber hinaus kann jeder Gast gegen Entrichtung des festgelegten Entgeldes Reisegepäck befördern lassen.
Ausgeschlossen von der Beförderung als Hand- oder Reisegepäck sind folgende Gegenstände: 1. Im Einzelgewicht von mehr als 20 kg. 2. Wegen des Gewichts und der Größe nicht verladen werden können. 3. Deren Inhalt aus explosiven, leicht brennbaren oder ätzenden Stoffen besteht. 4. Fahrräder, wenn auf dem Schiff kein Platz mehr vorhanden ist 5. Wenn Hunde vor dem Einstieg in das Schiff ein Bad im See genossen haben, nacß sind oder stark verschmutzt.
Das Schifffahrtsunternehmen übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen des Gutes, sowie bei Fahrrädern die von unserem Personal in das Schiff verladen werden.
Tiere dürfen nur gegen Entgeld mitgeführt werden, wenn sie ohne Belästigung oder Behinderung der anderen Gäste untergebracht werden können. Hunde müssen an kurzer Leine gehalten werden und bissige Hunde müssen mit einem bißsicheren Maulkorb versehen werden.
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